Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ein bißchen Recht muss sein

ignigena design - Silke Ruch

1. Allgemeines
2. Angebote, Vertragsabschluss
3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
4. Beteiligung Dritter
5. Lieferzeit und -frist
6. Abnahme, Zahlung, Zahlungsverzug
7. Rechte
8. Haftung, Haftungsbeschränkung
9. Haftung und Rechte Dritter
10. Geheimhaltung, Datenschutz und Veröffentlichung
11. Sonstige Bestimmungen, Erfüllungsort

 

1. Allgemeines

1.1 ignigena design - Silke Ruch (im folgenden Auftragnehmerin genannt) erbringt ihre Leistungen und Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen können nur schriftlich vereinbart werden.
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2. Angebote, Vertragsabschluss

2.1 Alle Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist ausdrücklich schriftlich als bindend bezeichnet.
2.2 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Auftragnehmerin eine Bestellung schriftlich bestätigt, der Auftraggeber ein Angebot unterzeichnet und zurücksendet oder ein gesonderter Vertrag abgeschlossen wird.
2.3 Der Kunde stellt sicher, dass ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin das ihm überlassene Angebot weder als Ganzes noch in Teilen Dritten bekannt wird, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung.
2.4 Liefertermine werden nach der voraussichtlichen Dauer der erforderlichen Abeiten und aufgrund der nach bestem Ermessen absehbaren Verfügbarkeit der benötigten Komponenten und Arbeitskapazität festgelegt. Die Auftragnehmerin ist nicht verantwortlich für unvorhergesehene Umstände und Hindernisse und dadurch ausgelöste Verzögerungen, unabhängig davon, ob diese bei der Auftragnehmerin oder externen Dienstleistern auftritt.
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3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber unterstützt die Auftragnehmerin bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftragnehmers dies erfordern.
3.2 Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, die Auftragnehmerin im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o..) Materialien zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese der Auftragnehmerin umgehend und in einem gÄngigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Auftragnehmerin die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erh&aul;lt.
3.3

DatentrÄger, die der Kunde zur Verfügung stellt , müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde der Auftragnehmerin alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt die Auftragnehmerin von allen Ansprüchen Dritter frei. Die ordnungsgemäße Datensicherung vor und während der Ausführung der Leistungen durch die Auftragnehmerin obliegt dem Kunden. Von allen übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Kunde Kopien, auf die die Auftragnehmerin jederzeit kostenlos zurückgreifen kann.

3.4 Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, so richten sich die Folgen nach den Bestimmungen in Ziff. 6.3 und 6.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.5 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
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4. Beteiligung Dritter

4.1 Die Auftragnehmerin ist berechtigt , Dritte mit von Ihr zu erbringenden Leistungen zu beauftragen. Sie steht entsprechend den gesetzlichen Regelungen unter Beachtung von Ziff. 6., 14. und 15. dieser Bedingungen dafür ein, dass beauftragte Dritte die vertraglich vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erfüllen.
4.2 Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich der Auftragnehmerin tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Die Auftragnehmerin hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn sie aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten ihren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
4.3 Bei Wartungsverträgen der Auftragnehmerin ist der Kunde während der Vertragsdauer dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den Internet - und Intranetauftritten vorgenommen werden. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung hat der Kunde entstehende Mehraufwendungen zusätzlich zu der Wartungsvergtung zu bezahlen. Ferner ist der Kunden verpflichtet, auch beim Wegfall von Wartungsleistungen aufgrund von Änderungen Dritter die vereinbarte Wartungsvergtung in voller Höhe zu bezahlen.
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5. Lieferzeit und -frist

5.1 Angaben zum Leistungszeitpunkt sind unverbindlich, es sei denn, die Auftragnehmerin hat den Leistungszeitpunkt schriftlich als verbindlich zugesagt. Die Auftragnehmerin wird sich bemühen, den vom Kunden gewünschten Leistungszeitpunkt einzuhalten. Die rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt stets vorbehalten; die Auftragnehmerin steht also in Bezug auf Lieferungen und Leistungen Dritter nur dafür ein, daß die Bestellung ordnungsgemäß durchgeführt wird.
5.2 Kommt der Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen nicht nach, wird der Leistungszeitpunkt entsprechend, mindestens aber um den Zeitraum der Verzögerung sowie einer angemessenen Anlaufzeit, verlängert. Dies gilt auch dann, wenn die Auftragnehmerin durch Umstände,die sie nicht zu vertreten hat (z. B. Arbeitskämpfe, höhere Gewalt , Ausfall von Mitarbeitern oder technischen Einrichtungen ohne Verschulden der Auftragnehmerin, Nichtbelieferung durch Zulieferer) bzw. durch nachträgliche Änderung von Anforderungen daran gehindert ist, die vereinbarten Lieferungen und Leistungen rechtzeitig zu erbringen.
5.3 Entstehen Verzögerungen aufgrund eines dem Kunden zurechenbaren Verhaltens und resultieren daraus Mehrkosten bei der Auftragnehmerin, sind diese vom Kunden zu tragen.
5.4 Jede der Vertragsparteien kann bei der anderen Vertragspartei in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchfÜhrbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung innerhalb von 5 Kalendertagen nach Zugang des Antrags schriftlich mitteilen und, gegebenenfalls, begründen. Die Auftragnehmerin wird Änderungsanträgen des Kunden im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit nachkommen, es sei denn, dies ist für die Auftragnehmerin unzumutbar.
5.5 Wird der Änderungsantrag angenommen, unterbreitet die Auftragnehmerin dem Kunden ein Angebot unter Angabe der Auswirkungen auf die geplanten Termine/ Fristen und die Vergütung. Der Kunde wird das Angebot von der Auftragnehmerin innerhalb der Angebotsbindefrist annehmen oder ablehnen. Vereinbarte Leistungsnderungen sind durch die schriftliche Änderung der vereinbarten Bedingungen und Leistungen verbindlich festzulegen.
5.6 Die Ausführung der von dem Änderungsantrag betroffenen Leistungen wird bis zur Ablehnung des Angebotes von der Auftragnehmerin oder bis zur notwendigen Anpassung der vertraglichen Vereinbarung unterbrochen.
5.7 Kommt die notwendige Anpassung der vertraglichen Vereinbarung nicht innerhalb der Angebotsbindefrist zustande bzw. lehnt der Kunde das Angebot von der Auftragnehmerin ab, werden die Arbeiten auf der Grundlage des bisherigen Vertrages fortgeführt. Die Termine/Fristen verlängern sich um die Zahl der Arbeitstage, an denen infolge des Änderungsantrages bzw. der Prüfung des Änderungsantrages die Arbeiten unterbrochen wurden. Die Auftragnehmerin kann für die Dauer der Unterbrechung die vereinbarte Aufwandsvergütung oder eine angemessene Erhöhung des vereinbarten Festpreises verlangen,
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6. Abnahme, Zahlung, Zahlungsverzug

6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Dienstleistung sofort nach Bereitstellung oder Verffentlichung auf Mngel zu berprfen.
6.2 Etwaige offensichtliche Mngel hat der Kunde unverzglich, sptestens innerhalb 14 Kalendertagen nach Erhalt der Dienstleistung schriftlich bei der Auftragnehmerin anzuzeigen. Danach gelten die Leistungen als mangelfrei angenommen.
6.3 Zahlungen sind bei Rechnungstellung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu leisten.
6.4 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergtung jeweils bei Abnahme des Teiles fllig, sofern nicht anders vereinbart.
6.5 Erstreckt sich ein Auftrag ber lngere Zeit oder erfordert er von der Auftragnehmerin hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergtung bei Auftragserteilung, 2/3 bei Ablieferung nach Rechnungsstellung, sofern nicht anders vereinbart.
6.6 Sonderleistungen wie die Ergnzung und nderung bereits erbrachter Leistungen werden nach Zeitaufwand entsprechend den jeweils gltigen Honorarstzen der Auftragnehmerin gesondert berechnet.
6.7 Bei Zahlungsverzug kann die Auftragnehmerin Verzugszinsen in Hhe von 5 % ber dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen hheren Schadens bleibt davon unberhrt.
6.8 Alle vertraglich vereinbarten Vergtungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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7. Rechte

7.1 Die von der Auftragnehmerin erbrachten Leistungen sind urheberrechtlich geschtzt. Der Kunde erhlt an den Lieferungen und Leistungen der Auftragnehmerin ein nicht ausschlieliches, nicht bertragbares, einfaches Recht zur Nutzung im Rahmen seines Betriebes fr eigene Zwecke.
7.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben, ist unzulssig.
7.3 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, auf den fertiggestellten Werken als Urheberin genannt zu werden. Zu diesem Zweck darf sie einen direkten Link auf die eigene Homepage einrichten.
7.4 Die Auftragnehmerin darf den Auftraggeber auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Sie darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken ffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
7.5 Bis zur vollstndigen Vergtungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Die Auftragnehmerin kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergtungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, fr die Dauer des Verzuges widerrufen.
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8. Haftung, Haftungsbeschrnkung

8.1 Insbesondere lehnt die Auftragnehmerin die Verffentlichung von Seiten, die ffentlichen Ansto erregen, politisch extremistische Positionen vertreten, Personen verunglimpfen oder sonst irgendwie gegen geltendes Recht verstoen, ab.
8.2 Des weiteren bernimmt die Auftragnehmerin keinerlei Haftung fr markenrechtliche Verletzungen seitens des Auftraggebers und haftet nicht fr deren wettbewerbsrechtliche Zulssigkeit.
8.3 Der Auftraggeber erklrt sich damit einverstanden, dass die Auftragnehmerin berechtigt ist, den Zugriff fr den Fall zu sperren, dass Ansprche Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der Auftraggeber nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der verffentlichten Dokumente ist.
8.4 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den Auftrag mit grter Sorgfalt auszufhren, insbesondere ihr berlassene Vorlagen, Filme, Briefings etc. sorgfltig zu behandeln. Sie haftet fr entstandene Schden nur bei Vorsatz und bei grober Fahrlssigkeit. Ein ber den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
8.5 Haftung und Schadensersatzansprche sind auf den Auftragswert beschrnkt.
8.6 Vertrge zwischen Kunden der Auftragnehmerin und Internet Service Providern (ISP) werden direkt zwischen Kunden und ISP abgeschlossen. Haftung fr mangelnde Leistung des ISP (bertragungsleistung, Erreichbarkeit, Skriptfunktionalitt, Maildienst u. .) sind genauso ausgeschlossen wie finanzielle Forderungen des ISP an durch die Auftragnehmerin vermittelte Kunden. Insofern stellt der Auftraggeber die Auftragnehmerin von jeder Haftung frei.
8.7 Mit der Publikation der Website durch einen Internet Service Provider ist in der Regel die Leistung der Auftragnehmerin abgeschlossen. Die Wartung und Pflege der Website wird bei Bedarf mit einem gesonderten Folgevertrag geregelt.
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9. Haftung und Rechte Dritter

9.1 Smtliche Verffentlichungen werden im Namen des Kunden vorgenommen. Fr den Inhalt trgt der Kunde die alleinige Verantwortung. Der Kunde trgt auch die alleinige Verantwortung fr, von seinem Internetauftritt ausgehende Verweise (sog. Hyperlinks) und seine registrierten Domainnamen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Verlinkung auf Webseiten mit sitten- und rechtswidrigen Inhalten bzw. die Registrierung von geschtzten Namen zur Verletzung von Rechten Dritter fhren kann.
9.2 Der Kunde verpflichtet sich, weder durch die Inhalte seiner Website, noch durch Hyperlinks oder andere Gestaltungen gegen das Recht zu verstoen, insbesondere Verletzungen des Strafrechts, Urheberrechts, Markenrechts, Wettbewerbsrechts, Persnlichkeitsrecht zu unterlassen.
9.3 Der Kunde verpflichtet sich, im Verletzungsfalle unabhngig vom Bestehen eines Verschuldens den Versto unverzglich zu beseitigen und der Auftragnehmerin eventuell hieraus entstanden Schaden zu ersetzen sowie diese von hieraus resultierenden Schadens- und Aufwendungsersatzansprchen Dritter freizustellen.
9.4 Der Kunde ist ferner verpflichtet , die fr seine jeweiligen Inhalte verantwortliche(n) Person(en) und/ oder etwaige Vertretungsverhltnisse in seinem Internetauftritt kenntlich zu machen. Werden mehrere verantwortliche Personen benannt, so ist anzugeben, welche Person fr welchen Teil des Internetauftritts verantwortlich ist . Verantwortliche Person ist derjenige, der abschlieend ber den ihm zugeordneten Inhalt entscheidet, und kann nur sein, wer seinen stndigen Aufenthalt im Inland hat , voll geschftsfhig ist, unbeschrnkt strafrechtlich verfolgt werden kann und nicht auf Grund eines Richterspruchs die Fhigkeit verloren hat, ffentliche mter zu bekleiden. Der Kunde haftet gegenber der Auftragnehmerin dafr, dass er die vorbezeichneten Angaben gegenber der Auftragnehmerin richtig angibt . Eine diesbezgliche Prfung durch die Auftragnehmerin findet nicht statt. Die weitergehenden Verpflichtungen des Kunden zur Angabe seiner Firma, Vertretungsverhltnisse etc. nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, wie z. B. dem TDG, bleiben unberhrt.
9.5 Fr den Fall, dass gegen den Kunden oder gegen die Auftragnehmerin von Dritten die Verletzung von Schutz- bzw. Urheberrechten geltend gemacht werden, haben sich die Parteien jeweils unverzglich schriftlich davon zu benachrichtigen.
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10. Geheimhaltung, Datenschutz und Veröffentlichung

10.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die gegenseitig mitgeteilten bzw. im Zusammenhang mit der Vertragsdurchfhrung erhaltenen Informationen und Unterlagen, geheimzuhalten und alle erforderlichen Manahmen zu treffen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Mitarbeiter der Vertragsparteien werden, soweit sie nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages dazu angehalten sind, zur Geheimhaltung verpflichtet. Entsprechendes gilt fr Zulieferer beider Vertragsparteien.
10.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die gegenseitig mitgeteilten bzw. im Rahmen der Vertragsdurchfhrung erhaltenen Informationen ohne ausdrckliche schriftliche Einwilligung nicht selbst zu verwerten, insbesondere keine Schutzrechtsanmeldung vorzunehmen.
10.3 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtverwertung der gegenseitig mitgeteilten bzw. im Rahmen der Vertragsdurchfhrung erhaltenen Informationen entfllt, soweit diese
- der informierten Vertragspartei vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren oder
- der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder
- der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden der informierten Vertragspartei bekannt oder allgemein zugänglich werden oder
- im wesentlichen Informationen entsprechen, die der informierten Vertragspartei zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht werden.
10.4 Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Vertragsende fort.
10.5 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Entsprechende Verpflichtungen werden die Vertragsparteien ihren Mitarbeitern, Zulieferern und anderen Personen, die im Rahmen der Vertragsdurchführung tätig werden, auferlegen.
10.6 Beide Vertragsparteien sind berechtigt, auf die Zusammenarbeit mit der jeweils anderen Vertragspartei in Veröffentlichungen, z. B. in Form von Presseerklärungen bzw. im Rahmen von Firmenprospekten etc. hinzuweisen. Die Auftragnehmerin ist ferner berechtigt, erstellte Produkte als Referenzprodukte zu nutzen.
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11. Sonstige Bestimmungen, Erfüllungsort

11.1 Sollten einzelne Regelungen dieser Geschftsbedingungen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, treten die hierfr vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.
11.2 Die nicht betroffenen Regelungen bleiben hiervon unberhrt.
11.3 Erfllungsort fr alle Leistungen und Gerichtsstand ist Freiburg i.Br.
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